Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
der Firma Schwarz Sport & Automaten GmbH, 5600 St. Johann/Pg., Alpendorfstr. 19, Tel: +43(0)6412/7170
Allgemeines
Für den Geschäftsverkehr zwischen unserer Firma und dem Käufer gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Diese Bedingungen sind verbindlich für den gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverkehr mit uns, auch wenn darauf nicht besonders Bezug genommen wird. Gegenteilige Erklärungen des Käufers sind rechtsunwirksam, auch wenn sie unwidersprochen bleiben. Der Käufer akzeptiert diese Bedingungen, wenn nicht auf andere Weise, jedenfalls durch Annahme der Ware.
Preise
Die Preise basieren auf unseren am Tag des Vertragsabschlusses gültigen Preislisten. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten für die endgültige Rechnungshöhe die Preise am Tag der Lieferung. Verpackungskosten, Fracht und Porto werden gesondert verrechnet.
Lieferung
Die Lieferung erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, umgehend. Jedoch können unabwendbare Ereignisse und von uns nicht verschuldete Umstände einen Lieferungsaufschub bewirken. Mit der Übergabe der Waren an den Käufer oder der Abgabe der Ware zur Versendung geht die Gefahr (z.B.Verlust, Minderung, Beschädigung, Verspätung usw.) auf den Käufer über. Der Käufer genehmigt ausdrücklich die von uns gewählte Versendungsart.
Zahlung und Eigentumsvorbehalt
Wenn keine gesonderte Vereinbarung getroffen ist, sind die Rechungsbeträge vor Lieferung ohne Abzug zu zahlen (Proformarechnung) oder per Nachnahme bei Versand. Dem Käufer steht gegen die Kaufpreisforderung oder gegen sonstige Ansprüche kein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht zu. Werden Ratenzahlungen vereinbart, so tritt bei nicht rechtzeitiger und vollständiger Bezahlung eine Rate Terminverlust ein. Zahlungen des Käufers werden zuerst auf Zinsen, Spesen und Kosten und sodann auf den am wenigsten gesicherten Teil der Forderung verrechnet. Eine gegenteilige Widmung des Käufers ist unwirksam. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, weitere Lieferung oder Leistungen ganz oder teilweise einzustellen, bis der Käufer den Verzug behoben hat. Ferner sind wir bei Zahlungsverzug berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, ohne dass es der Setzung einer Nachfrist bedarf.
Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug des Käufers Verzugszinsen in der Höhe 1,5% per Monat zu verrechnen. Der säumige Käufer ist verpflichtet, alle Mahn-, Inkasso-, Erhebungs- und Auskunftskosten, insbesondere auch Mahn- und Inkassospesen eines von uns beigezogenen Rechtsanwaltes zu ersetzen.
Zahlungsverzug des Käufers, auch aus anderen Rechtsgeschäften, berechtigt uns vom Vertrag zurückzutreten. Außerdem dürfen wir in diesem Fall unter Eigentumsvorbehalt stehende Waren zurücknehmen, was für sich allein nicht als Rücktritt vom Vertrag gilt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt die Ware in unserem Eigentum. Der Käufer hat Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren sofort anzuzeigen und Dritte bei beabsichtigtem Zugriff auf die Rechte unserer Firma aufmerksam zu machen. Wird aus solchen Gründen eine Investition notwenig, so trägt der Käufer die hierfür auflaufenden Kosten.
Gewährleistung und Garantie
Wir leisten Gewähr für mangelfreie Ware. Offensichtliche Mängel müssen sofort, verdeckte Mängel innerhalb von drei Tagen, in jedem Fall schriftlich, gerügt werden, ansonsten gilt die Ware auch hinsichtlich dieser Mängel als genehmigt. Im Falle berechtigter Mängelrüge sind wir berechtigt, entweder gegen Rückgabe der beanstandeten Ware, Ersatz zu liefern oder den Kaufpreis zurückzuerstatten und vom Vertrag zurückzutreten oder unter Aufrechterhaltung des Kaufvertrages, den Minderwert der Ware zu vergüten. Die Garantiezeit beträgt 6 Monate ab Rechnungsdatum.
Mietvereinbarung
Diese Bedingungen werden in einem eigenen Vertrag festgehalten.
Allgemeine Bestimmungen
Änderungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Derartige Änderungen gelten jedoch jeweils nur für das Rechtsgeschäft, für welches sie vereinbart werden und gelten werder rückwirkend noch für weitere Geschäfte. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist St. Johann/Pg.